Pro Katalog können Sie die Sichtbarkeit dieses Katalogs auch an Zugriffrechte koppeln. Nur Nutzer, die dann dieses Zugriffsrecht zugewiesen bekommen, dürfen den betreffenden Katalog sehen.
Das Zugriffsrecht vergeben Sie bei Anlage eines Katalogs oder nachträglich durch Einfügen eines neuen Namens.
Standardmäßig ist ein Katalog für alle sichtbar (- no restriction -). Nur in Ausnahmefällen lohnt sich die Vergabe einer Zugriffbeschränkung, z.B. wenn die enthaltenen Produktdaten nur einem kleinen Kreis an Nutzern zugänglich gemacht werden sollen (Preislisten, Entwürfen, etc.).
Vergeben Sie dann eine neue Zugriffsbeschränkung durch Klick auf das Plus-Symbol oder wählen Sie eine bestehende Zugriffsbeschränkung aus der Liste aus. Nur Nutzer, die dieses Zugriffsrecht im Nutzerdialog zugewiesen bekommen haben, dürfen den zugriffsbeschränkten Katalog sehen. Öffnen Sie daher in der Nutzerverwaltung den entsprechenden Nutzer und fügen Sie unter „Zugriffsrechte“ das eben erzeugte Recht hinzu.
Unter Zugriffsrechte > Zugriffsrechte erhalten Sie einen Überblick über die bereits erstellen Zugriffsrechte bzw. -beschränkungen. Hier können Sie alle Zugriffrechte löschen oder umbenennen.